Fahreignungsseminar

03.05.2014

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Wer sich im Straßenverkehr nicht an die Regeln hält (und dabei erwischt wird), wird dafür bestraft - in der Hoffnung, dass er den geahndeten Verstoß in Zukunft nicht mehr begeht.

Bei Kraftfahrern, die innerhalb kürzerer Zeit mehrere schwere Verstöße begehen, stellt sich darüber hinaus die Frage, ob sie für die motorisierte Teilnahme am Straßenverkehr "charakterlich geeignet" sind.
Schwere Verstöße werden daher zusätzlich mit Punkten bewertet.

Das Punktsystem wurde zum 1. Mai 2014 grundlegend überarbeitet.
Erreicht oder überschreitet nun ein Kraftfahrer 8 Punkte, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen.

Bis zu einem Punktestand von 5 Punkten hat man jedoch die Möglichkeit, durch den Besuch eines Fahreignungsseminars einen Punkt abzubauen.
Dieser Punktabzug ist auch für Kraftfahrer interessant, die erst zwei Punkte haben, aber als Begleiter für das "Begleitete Fahren ab 17" zugelassen werden wollen; diese Begleiter dürfen nämlich bei der Beantragung höchstens einen Punkt haben.

Das Fahreignungsseminar besteht aus einem verkehrspädagogischen Teil in der Fahrschule und einem verkehrspsychologischen Teil bei einem zugelassenen Verkehrspsychologen.

Weitere Informationen zu den rechtlichen Bestimmungen des Punktsystems und zum Fahreignungsseminar gibt es u.a. auf den Seiten des Kraftfahrt-Bundesamtes.

Bis 2018 wurde das DVR-Programm von Michael Fingskes als Autor betreut.

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