Nur wer eine Fahrlehrerlaubnis besitzt, darf Fahrschüler ausbilden.
Um die Fahrlehrerlaubnis erhalten zu können, muss man - nach der vorgeschriebenen Ausbildung - in einer Fahrlehrerprüfung seine fachliche Eignung nachweisen, und zwar im einzelnen:
1. gründliche Kenntnisse
der Verkehrspädagogik einschließlich der Didaktik
der Verkehrsverhaltenslehre einschließlich der Gefahrenlehre
der maßgebenden gesetzlichen Vorschriften
der umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise
der Fahrphysik
2. ausreichende Kenntnisse der Kraftfahrzeugtechnik
3. die Fähigkeit und Fertigkeit, sachlich richtig, auf die Ziele der Fahrschülerausbildung bezogen und methodisch überlegt unterrichten zu können.
Die grundsätzlichen Regelungen für die Durchführung von Fahrlehrerprüfungen finden sich in der Fahrlehrer-Prüfungsordnung.
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