Fahrlehrerprüfung

Fachkundeprüfung BE

02.03.2011

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In der Fachkundeprüfung muss der Bewerber sein Fachwissen nachweisen.

Die Fachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Der Bewerber erhält am Ende eine Gesamtnote.
Diese Note stellt den Mittelwert aus den Noten beider Teile dar.

Beispiel 1:

Note im schriftlichen Teil: 4
Note im mündlichen Teil: 2
Durchschnitt: 3,0
Gesamtnote: 3, d.h. bestanden.

Beispiel 2:

Note im schriftlichen Teil: 5
Note im mündlichen Teil: 4
Durchschnitt: 4,5
aufgerundet zur Gesamtnote: 5, d.h. nicht bestanden.

Bei Nicht-Bestehen (Gesamtnote 5 oder 6) muss die Fachkundeprüfung insgesamt wiederholt werden, d.h. sowohl der schriftliche als auch der mündliche Teil.

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