Lehrproben |
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02.03.2011 |
Nach dem Ende des Praktikums in der Ausbildungsfahrschule finden zwei Lehrproben statt, bei denen der Bewerber Fahrschüler der Ausbildungsfahrschule unterrichtet:
Als Prüfer kommen in der Regel ein Fahrlehrer und ein Pädagoge des Prüfungsausschusses zur Ausbildungsfahrschule.
Meistens erfolgt danach zuerst die fahrpraktische Lehrprobe. Nach jeder Lehrprobe benötigen die Prüfer einen Besprechungsraum, in dem sie sich ungestört über den Verlauf der Lehrprobe unterhalten und das Ergebnis festlegen können. Die Besprechung mit dem Prüfungskandidaten und die Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgt erst ganz am Ende. Wenn die Prüfer und der Prüfungskandidat damit einverstanden sind, darf der Ausbildungsfahrlehrer als Zuhörer dabei sein. Beide Lehrproben sind eigenständige Prüfungsteile, die unabhängig voneinander bewertet werden. Bei einem negativen Ergebnis in einer der beiden Lehrproben muss deshalb auch nur diese Lehrprobe wiederholt werden. |
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TippsDer Bewerber sollte sich im Rahmen des einwöchigen Abschluss-Lehrgangs in der Fahrlehrerausbildungsstätte beraten lassen, wie er unter den Gegebenheiten seiner Ausbildungsfahrschule die Rahmenbedingungen seiner Prüfung günstig beeinflussen kann, z.B.
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Hinweise, worauf es bei theoretischem und praktischem Unterricht und somit auch bei den Lehrproben ankommt, finden sich auch hier:
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