Bei der Lehrprobe im fahrpraktischen Unterricht erteilt der Bewerber einem Fahrschüler seiner Ausbildungsfahrschule eine Fahrstunde von 45 Minuten Dauer. Ziele, Inhalte und Methoden richten sich nach dem Ausbildungsstand des jeweiligen Fahrschülers.
Der Prüfungskandidat muss den Prüfern zunächst
- den Ausbildungsvertrag des Fahrschülers
- einen Identitätsnachweis des Fahrschülers (Ausweis)
- die Aufzeichnungen über den Ausbildungstand (Diagrammkarte)
- und die Planung für Fahrstunde vorlegen.
Der Prüfungskandidat muss nachweisen, dass er unterrichten kann. Er sollte deshalb mindestens eine Fahraufgabe neu einführen. Die Durchführung einer Fahrstunde aus der Test- und Reifestufe, bei der der Fahrlehrer den Fahrschüler lediglich beobachtet ("Prüfungssimulation") ist nicht möglich.
Die Prüfer sitzen bei der Lehrprobe hinten im Auto und machen sich ggf. Notizen über den Verlauf der Fahrt.
Die Prüfer müssen die Gespräche zwischen Fahrlehrer und Fahrschüler verfolgen können. Es ist deshalb wichtig, dass der Bewerber so laut spricht, dass er hinten gut zu hören ist. Aufgrund der lauten Außengeräusche sollte als Lehrprobe keine Autobahnfahrt durchgeführt werden.
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