02.03.2011
Impressum



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Für den Erwerb der Fahrlehrerlaubnis der Klasse A, CE oder DE müssen jeweils zwei Prüfungen abgelegt werden:
- Fahrpraktische Prüfung (A: 60 Minuten, CE und DE: jeweils 90 Minuten)
- Fachkundeprüfung mit einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Die schriftlichen Fachkundeprüfungen unterscheiden sich von der Prüfung für die Klasse BE dadurch, dass jeweils nur zwei Themen - innerhalb von 2 ½ Stunden - bearbeitet werden müssen.
Bei Klasse A:
- eine Aufgabe aus den Bereichen "Verkehrsverhalten (einschließlich Verkehrsrecht)", "Gefahrenlehre" und "Umweltschutz"
- eine Aufgabe aus den Bereichen "Verkehrspädagogik" oder "Fahrzeugtechnik (einschließlich Fahrphysik)".
Bei Klasse CE und DE:
- eine Aufgabe aus den Bereichen "Verkehrsverhalten (einschließlich Verkehrsrecht)", "Sozialvorschriften im Straßenverkehr", "Gefahrenlehre" und "Umweltschutz"
- eine Aufgabe aus den Bereichen "Verkehrspädagogik" oder "Fahrzeugtechnik (einschließlich Fahrphysik)".
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