Fahrlehrerprüfung

Prüfungen für die Fahrlehrerlaubnis
der Klassen A, CE und DE

02.03.2011

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Für den Erwerb der Fahrlehrerlaubnis der Klasse A, CE oder DE müssen jeweils zwei Prüfungen abgelegt werden:

  • Fahrpraktische Prüfung (A: 60 Minuten, CE und DE: jeweils 90 Minuten)
  • Fachkundeprüfung mit einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Die schriftlichen Fachkundeprüfungen unterscheiden sich von der Prüfung für die Klasse BE dadurch, dass jeweils nur zwei Themen - innerhalb von 2 ½ Stunden - bearbeitet werden müssen.

Bei Klasse A:

  • eine Aufgabe aus den Bereichen "Verkehrsverhalten (einschließlich Verkehrsrecht)", "Gefahrenlehre" und "Umweltschutz"
  • eine Aufgabe aus den Bereichen "Verkehrspädagogik" oder "Fahrzeugtechnik (einschließlich Fahrphysik)".

Bei Klasse CE und DE:

  • eine Aufgabe aus den Bereichen "Verkehrsverhalten (einschließlich Verkehrsrecht)", "Sozialvorschriften im Straßenverkehr", "Gefahrenlehre" und "Umweltschutz"
  • eine Aufgabe aus den Bereichen "Verkehrspädagogik" oder "Fahrzeugtechnik (einschließlich Fahrphysik)".

Tipp

In den Fahrlehrer-Lehrgängen vor 1999 hatte das Thema "Verkehrspädagogik" noch nicht den hohen Stellenwert wie heute. Da aber gründliche Kenntnisse in der "Verkehrspädagogik" mindestens in der mündlichen Fachkundeprüfung nachgewiesen werden müssen, ist es wichtig sich hierauf - auch über den Lehrgang in der Fahrlehrerausbildungsstätte hinaus - gut vorzubereiten.

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