02.03.2011
Impressum



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- Rechtsgrundlage für die Fahrlehrerausbildung ist die "Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung" (FahrlAusbV), hier in der Fassung vom 2. Oktober 2019.
- Rechtsgrundlage der Fahrlehrerprüfung ist die "Fahrlehrer-Prüfungsverordnung" (FahrlPrüfV), hier in der Fassung vom 2. Oktober 2019
- In der "Fahrschüler-Ausbildungsordnung" (FahrschAusbO), hier in der Fassung vom 2. Oktober 2019, finden sich neben den formalen Bestimmungen auch eine Reihe von Aussagen zur pädagogischen Gestaltung der Ausbildung.
Alle Texte sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung zu finden auf www.gesetze-im-internet.de.
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