02.03.2011
Impressum



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Der Bewerber muss in fünf Stunden fünf verschiedene Themen bearbeiten, d.h. fünf sog. "Klausuren" schreiben.
Dabei handelt es sich um je ein Thema aus den Bereichen
- "Verkehrsverhalten",
- "Recht",
- "Technik"
- "Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden",
- "Erziehen" oder "Beurteilen".
Die Themen werden vom Prüfungsausschuss aus einem großen "Topf" geeigneter Fragestellungen zufällig ausgewählt.
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- Die Frage mehrfach lesen, um sie genau zu verstehen.
- Auch während der Bearbeitung des Themas nochmals die Aufgabenstellung durchlesen, um zu kontrollieren, ob man auf alle wichtigen Punkte der Fragestellung eingegangen ist und nicht "am Thema vorbei" geschrieben hat.
- Zunächst eine Gliederung mit Stichpunkten auf einem Vorschreibeblatt anfertigen.
- In den zur Verfügung gestellten Vorschriften nachschlagen (je nach Thema).
- Skizzen anfertigen, wenn dies ausdrücklich verlangt ist oder zur Darstellung eines Sachverhaltes sinnvoll erscheint.
- Die Darstellung sauber gliedern, da die Form der Darstellung in die Bewertung mit einfließt.
- Bei vielen pädagogischen Aufgaben wird verlangt, dass sich Ihre Ausführungen auf ein ganz bestimmtes Unterrichtsthema beziehen. Es reicht dann nicht aus, wenn Sie nur ganz allgemein beschreiben, was z.B. alles zu den "Lernvoraussetzungen" zählt!
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