Pädagogische Überwachung der Fahrausbildung |
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03.05.2014 |
Ab 2018 muss bei Fahrschulen nicht nur die Einhaltung bestimmter formalrechtlicher Bestimmungen überprüft werden. Diese Überwachung muss "vor Ort", d.h. durch Teilnahme am theoretischen Unterricht und an praktischen Fahrstunden stattfinden. Für diese Ausbildung hat Michael Fingskes in Zusammenarbeit mit Annett Engelke und Dagmar Daake unter dem Namen "Pädagogische Überwachung der Fahrausbildung - PädÜFa" ein Konzept entwickelt, das das Land Niedersachsen zur Grundlage der pädagogischen Fahrschulüberwachung gemacht hat. Auch in Hessen wurden Sachverständige für die "PädÜFa" ausgebildet. In Niedersachsen begann die "PädÜFa" 2018 zunächst mit der Überwachung des theoretischen Unterrichts. 2019 kommt dann die Überwachung der paktischen Fahrstunden hinzu. |
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Handbuch zu den Grundlagen |
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