Pädagogische Überwachung der Fahrausbildung

03.05.2014

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Ab 2018 muss bei Fahrschulen nicht nur die Einhaltung bestimmter formalrechtlicher Bestimmungen überprüft werden.
Es muss zusätzlich die fachliche und pädagogische Qualität der Fahrausbildung überwacht werden (Fahrlehrergesetz § 51 Abs. 2).

Diese Überwachung muss "vor Ort", d.h. durch Teilnahme am theoretischen Unterricht und an praktischen Fahrstunden stattfinden.
Die Personen, die diese Überwachung durchführen dürfen, müssen an einer speziellen pädagogischen Ausbildung teilgenommen haben.

Für diese Ausbildung hat Michael Fingskes in Zusammenarbeit mit Annett Engelke und Dagmar Daake unter dem Namen "Pädagogische Überwachung der Fahrausbildung - PädÜFa" ein Konzept entwickelt, das das Land Niedersachsen zur Grundlage der pädagogischen Fahrschulüberwachung gemacht hat. Auch in Hessen wurden Sachverständige für die "PädÜFa" ausgebildet.
Zum Konzept gehören neben den vorgeschriebenen Ausbildungsseminaren für Sachverständige auch zwei Beobachtungs- und Beurteilungsprotokolle und ein Anwender-Handbuch.

In Niedersachsen begann die "PädÜFa" 2018 zunächst mit der Überwachung des theoretischen Unterrichts. 2019 kommt dann die Überwachung der paktischen Fahrstunden hinzu.

Inhalte des Beurteilungsbogens für die Überwachung
des theoretischen Fahrschulunterrichts im Konzept PädÜFa

Inhalte des Beurteilungsbogens für die Überwachung
der praktischen Fahrausbildung (Fahrstunden) im Konzept PädÜFa

Handbuch zu den Grundlagen
der pädagogischen Fahrschulüberwachung nach dem Konzept PädÜFa

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